Unsere Geschichte

Die Anfänge: 1838–1964

Im Jahr 1838 bat die Kölner Armenvewaltung das Kloster der Cellitinnen zur hl. Maria in der Kupfergasse und das Kloster der Cellitinnen zur hl. Elisabeth in der Antonsgasse, die beide nach der Regel des hl. Augustinus lebten und ambulante Krankenpflege in Köln betrieben, Pflegerinnen für das Kranken- und Invalidenhaus der Stadt Köln, das Bürgerhospital, zur Verfügung zu stellen. Mit ihrem Plan, die Cellitinnen als Pflegerinnen zu gewinnen, erhoffte sich die Armenverwaltung eine Besserung der Zustände im Bürgerhospital.

Beginenhof 'Unsere liebe Frau', Gent

Die Schwestern übernahmen neben der Pflege auch alle hauswirtschaftlichen Pflichten.

Die Schwestern zeigten keine große Begeisterung, da die Übernahme der Krankenpflege in einem städtischen Armenhaus bedeutete, sich unter die Obhut und Verwaltung einer städtischen Behörde zu stellen und möglicherweise staatlichen Repressionen ausgesetzt zu sein.

Erst auf ausdrücklichen Wunsch der kirchlichen Behörde durch ein Schreiben am Feste der hl. Elisabeth, am 19. November 1838, erklärten sich die betreffenden Gemeinschaften bereit, Schwestern für diese Aufgabe bereitzustellen. Es meldeten sich vor allem junge enthusiastische Schwestern, die das Wagnis einer völlig neuen Art der Krankenpflege auf sich nehmen wollten.

Ordensleben unter Einschränkungen

Am 28. November 1838 begannen vier Schwestern aus beiden Konventen ihre Tätigkeit. Die Schwestern im Bürgerhospital gehörten nun keinem der beiden Mutterklöster mehr an und wurden als "Filialklostergemeinschaft" bezeichnet. Der Grundstein für eine neue Ordensgemeinschaft in Köln war gelegt, ohne dass sich die Schwestern dessen bewusst waren.

Das Leben und die Arbeit der Schwestern im Bürgerhospital war von starken Einschränkungen und Kontrollen durch die Armenverwaltung geprägt. Ihre rechtliche Situation war unklar und weder ihre finanzielle Situation noch ihre Absicherung im Alter oder bei Krankheit waren geregelt. Auch bestimmte die Armenverwaltung über Aufnahme und Entlassung von Anwärterinnen und beschränkte die Zahl der Mitglieder. Dies änderte erst ein Statut und Instruktionen aus dem Jahr 1840, welches die Schwestern besser absicherte. Vor diesem Hintergrund konnte sich die Gemeinschaft zunehmend festigen. Zugleich wurde ihr seitens des Erzbischofs gestattet, selbstständig Aspirantinnen aufzunehmen - ein wichtiger Schritt zur Eigenständigkeit.

Die Cholera-Epidemie im Jahr 1849 stellte die Schwestern vor eine erste große medizinische Bewährungsprobe. Neben diesen medizinischen Sorgen litt die Gemeinschaft immer wieder unter massiver Einflussnahme und Repressionen durch die Kölner Armenverwaltung, welche sich gegen die Selbstständigkeit der Gemeinschaft richtete. So wurde durch schikanöse Anordnungen und Verbote das religiöse Leben massiv gestört und eingeschränkt.

Wende zum Guten

Im Jahr 1870 kam die Wende zum Guten. Kardinal Melchers erließ für die Genossenschaft eine neue Satzung, die sich auf die Statuten der Cellitinnen und die Regel des hl. Augustinus stützte. Zugleich erkannte die Armenverwaltung, dass es für eine qualifizierte Pflege im Hospital keinen Ersatz für die Schwestern gab. So traf sie auch auf Druck von Ärzten und Öffentlichkeit eine neue Vereinbarung mit der Gemeinschaft, die ihr weitreichende Rechte zusprach. In dieser Vereinbarung ist erstmals nicht mehr von einer "Filialklostergemeinde" sondern von der "Genosschaft der barmherzigen Schwestern von der Regel des heiligen Augustinus" die Rede.

Zeitschiene

 

© Genossenschaft der Cellitinnen